Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Aufgrund des §219a StGB, in dem es Gynäkolog:innen verboten ist, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wollen wir uns mit Betroffenen und mit allen Menschen, die schwanger werden können, solidarisieren und stellen nachfolgend Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung.

Hiermit möchten wir auch auf die aktuelle Solidaritätsaktion für die Gynäkologin Kristina Hänel aufmerksam machen. Ihren Flyer mit vielen nützlichen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch (den sie aufgrund des §219a StGB nicht veröffentlichen darf) findet ihr hier:

deutsch

englisch

türkisch

Für Notfälle gibt es das bundesweite Hilfetelefon für Schwangere in Not: Tel. 0800-4040020, 24h erreichbar und anonym.

Hier findet ihr eine Liste über Ärzt*innen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen:

www.bundesaerztekammer.de/patienten/sch…/

Diese Liste ist nicht vollständig. Die Eintragung erfolgt freiwillig von Seiten der Durchführenden. Solltet ihr in Würzburg und Umgebung keine:n geeignete:n Ansprechparter:in finden, schreibt uns eine Mail. Gerne könnt ihr den Wunsch äußern, nur mit einer Frau darüber zu sprechen. Wir sind völlig wertfrei und verurteilen sowie hinterfragen hierbei nicht! Unser Ziel ist es, eine für euch passende Beratungsstelle zu finden und über den Weg eines Abbruchs zu informieren. Wir haben hierzu Kontakt zu fachlich qualifizierten Personen.

Ein Abbruch ist in Deutschland in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Da man eine Schwangerschaft oft erst nach dem Ausbleiben der Periode bemerkt, kann man theoretisch schon 2 – 4 Wochen schwanger sein.
Um einen Abbruch durchführen zu können, benötigt man einen Beratungsschein. Man muss sich also vorher zu dem Thema beraten lassen haben. Am Ende der Beratung erhält man den Beratungsschein. Frühestens nach 3 Tagen (das wird als „Bedenkzeit“ bezeichnet) darf man den Abbruch durchführen lassen. Ihr könnt dabei anonym bleiben!
Gesetzlich ist vorgesehen, dass die beratende Person einen weiteren Termin mit euch vereinbaren kann – nach unserer Erfahrung ist das jedoch selten der Fall. Der Beratungsschein muss euch ausgestellt werden. Er darf euch nicht verweigert werden, wenn ihr dadurch die Frist zu einem Abbruch (12. Schwangerschaftswoche) überschreiten würdet.
Es ist also empfehlenswert, so schnell, wie es einem möglich ist, einen Termin in einer anerkannten Beratungsstelle und gleichzeitig bei einer Ärztin oder einem Arzt, der den Abbruch durchführen soll, auszumachen. Manchmal kann es zu Wartezeiten kommen. Sollte euch der Termin dann doch zu früh sein, könnt ihr ihn immer noch verschieben!

Schwangerschaftskonfliktberatung in Würzburg:

  • frei:
    Profamilia
    Semmelstr. 6
    97070 Würzburg
    Telefon: 0931 460650
    Fax: 0931 4606565
    Email: wuerzburg@profamilia.de
    Homepage: www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baye…
    Öffnungszeiten:
    Mo 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
    Di 14.00 – 18.00 Uhr
    Mi 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
    Do 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr
    Fr 9.00 – 13.00 Uhr
  • kirchlich:
    Diakonie, Evangelisches Beratungszentrum EBZ
    Theaterstr. 17
    97070 Würzburg
    Tel. 0931 40 44 855
    Homepage: diakonie-wuerzburg.de/beratung-hilfe-in…
    Bürozeiten:
    Mo – Do: 9:00 – 12:00
    und 13:00 – 16:00 Uhr
    Fr: 9:00 – 13:00 Uhr

Kostenübernahme Krankenkasse:

Wenn der Abbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen durchgeführt werden muss, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
In allen anderen Fällen können die Kosten übernommen werden, wenn man ein geringes Einkommen hat oder Sozialleistungen bezieht. Die Kostenübernahme muss man vor dem Eingriff beantragen. Man muss den Abbruch nicht begründen oder überhaupt darüber Auskunft geben; lediglich das Einkommen muss in Form von z.B. Lohnabrechnungen oder dem Sozialleistungsbescheid nachgewiesen werden. Am besten ruft man bei der eigenen Krankenkasse an und fragt nach einem Antrag zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs. Auch wenn man nicht sicher ist, ob das Einkommen „gering genug“ ist, gibt einem die Prüfung Sicherheit darüber. Anschließend erhält man einen Kostenübernahmebescheid, den man zum Termin beim Arzt bzw. der Ärztin mitnimmt.
Der Eingriff selbst kostet zwischen 350 – 600€. Die ärztliche Beratung, die Vor- und Nachsorge sowie eine eventuelle Nachsorge bei Komplikationen wird in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen, auch wenn man den Eingriff selbst bezahlen muss.